§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Datapex GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser
    Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
    ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
    angenommen.
  2. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit
    widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns
    ausdrücklich widersprechen.
  3. Abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
    bestätigen.

§ 2 Angebot, Annahme und Zustandekommen des Vertrags

  1. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Datapex GmbH in
    Textform. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Lieferung kann die Rechnung die
    schriftliche Bestätigung ersetzen.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
    stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als
    verbindlich gekennzeichnet.
  3. Die Mitarbeiter der Datapex GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
    zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise, Zahlungsziel, Verzug

  1. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich Datapex GmbH an die in ihren Angeboten angegebenen Preise 7 Tage ab deren
    Abgabedatum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. zuvor im Angebot genannten Preise.
    Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Angebote von Datapex GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen
    werden für noch nicht ausgelieferte Ware dem Kunden weiterberechnet.
  3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale,
    Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer ab Lager Datapex GmbH
    oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen.
  4. Im Datapex Online-Shop angegebene Preise sind 7 Tage – ab Bestellbestätigung – verbindlich, danach und bei
    Zahlungsverzug kann nachberechnet werden.
  5. Das in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel ist verbindlich, sofern schriftlich keine Nebenabreden getroffen
    wurden. Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt der Zahlungsverzug ein.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die
    Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Datapex GmbH steht unter dem Vorbehalt der
    termingerechten Anlieferung durch Zulieferer und Hersteller.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen,
    die der Datapex GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Datapex GmbH zu
    vertreten sind (hierzu zählen  insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen,
    Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs,
    Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen  jeder Art, Verkehrsstörungen,  Naturereignisse, gleichgültig ob
    diese Ereignisse bei der Datapex GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen die
    Datapex GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
    hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
  3. Datapex GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
    Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der
    Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
  4. Lieferzeiten im Datapex Online-Shop unterliegen den Bestimmungen der Transportunternehmen und sind
    detailliert ausgewiesen. Die Verbindlichkeit richtet sich nach den Auftragsbedingungen.

§ 5 Annahmeverzug und Nichtannahme

  1. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab,
    oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls
    fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich Datapex vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu
    verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.
  2. .Für die Dauer des Annahmeverzuges durch den Käufer ist die Datapex GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf
    Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Datapex GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines
    Lagerhalters bedienen.
  3. Während der Dauer des Annahmeverzuges berechnet die Datapex GmbH.- als Ersatz für entstehende Lagerkosten –
    ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche -es sei denn der
    Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Datapex GmbH den Ersatz dieser
    Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
  4. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf
    schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Datapex GmbH die
    Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Datapex GmbH ist berechtigt,
    als Schadensersatz pauschal 20 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. der geltenden USt. einzufordern – es sei denn,
    der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Ist der effektiv entstandene Schaden höher als 20 % des Kaufpreises
    ist vom Käufer der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

§ 6 Liefermenge / Fehllieferung

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach
    Warenerhalt der Datapex GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den
    Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Des
    Weiteren verpflichtet sich der Käufer bei versehentlich durch Datapex GmbH ohne Bestellung des Käufers gelieferte
    Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber Datapex GmbH anzuzeigen und
    die Waren zur Rückholung durch einen von Datapex GmbH zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu
    halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt
    diese als genehmigt, so dass der Käufer dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware
    an Datapex GmbH zu zahlen.
  2. Bei
    Bestellungen mit einer nicht handelsüblichen Anzahl ist mit Datapex GmbH Rücksprache zu halten, die Annahme wird
    vorbehalten.

§ 7 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
    ist oder zwecks Versendung das Lager der Datapex GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser
    Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
    Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Datapex GmbH hat keinen Einfluss
    auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
    Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
    verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und
    Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der
    Mangel nicht hier drauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung,
    Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des
    Weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche
    Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine
    Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.
  2. Der Käufer muss Datapex GmbH die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
    Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
    Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Datapex GmbH unverzüglich nach Entdeckung
    schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
  3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt
    Datapex GmbH, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe
    der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die
    Datapex GmbH – RMA Abteilung, Vilshofener Str., 21, 94535 Eging am See zur Nacherfüllung eingeschickt
    bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder
    ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Bei einer
    berechtigten Mängelrüge übernimmt Datapex GmbH die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
    welche vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten
    keine neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Der Käufer hat bei
    Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm
    wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
    Datapex GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende
    Folgeschäden. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bzgl. der
    zu reparierenden Geräte werden durch Datapex GmbH nicht übernommen. Datapex GmbH übernimmt keinerlei Haftung
    für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Durchführung der Nacherfüllung.
  4. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf
    ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener
    Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem
    erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des
    Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
    ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und
    andere Verschleißmaterialien gilt.
  5. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der
    Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung.
  6. Ansprüche und Rechte aus Mangel stehen nur dem vertraglichen Kunden von Datapex GmbH zu
    und sind nicht an Dritte abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer neu hergestellte Sachen im
    Rahmen seines Gewerbebetriebes weiterverkauft. In diesem Fall hat der Unternehmer Rückgriffsansprüche
    gegenüber Datapex GmbH, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des Weiteren
    verpflichtet sich der Unternehmer Ansprüche und Rechte seines Käufers wegen Mängeln auf Nachlieferung
    entsprechend der obigen Ziffer 6 zu beschränken und die Möglichkeit der   Erfüllung der
    Nacherfüllungspflicht seitens Datapex GmbH sicherzustellen. Aufwendungsersatzansprüche des Unternehmers im
    Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der
    Sache, die weiteren Ansprüche auf Rückgriff verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer
    die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre nach Ablieferung der Sache durch Datapex
    GmbH.
  7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln
    für Produkte und schließen sonstige Ansprüche und Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe
    Fahrlässigkeit seitens Datapex GmbH vorliegt oder eine Haftung für Schäden  aus der Verletzung des Lebens,
    des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Datapex GmbH oder einer
    vorsätzlichen fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von
    Datapex GmbH beruhen.
  8. Datapex GmbH gibt Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller weiter. Datapex
    GmbH erbringt keine über die Hersteller-Gewährleistung hinausgehende Gewährleistung

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Datapex GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder
    künftig zustehen, werden der Datapex GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die Datapex GmbH auf
    Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20
    % übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum der Datapex GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be-  oder Verarbeitung erfolgt stets für
    Datapex GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Datapex GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder
    Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Datapex GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an
    der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
    Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer
    Alleineigentümer werden, räumt er Datapex GmbH bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein
    und verwahrt die Sache unentgeltlich für die Datapex GmbH. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung
    entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
    Vorbehaltsware.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
    veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber Datapex GmbH befindet. Verpfändungen oder
    Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
    unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
    Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Datapex
    GmbH ab. Er ist verpflichtet, die an Datapex GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
    einzuziehen, bis Datapex GmbH ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die
    Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß
    nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet auf die Eigentumsrechte von Datapex GmbH
    hinzuweisen und die Datapex GmbH unverzüglich in Kenntnis setzen.
  5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder
    erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Datapex GmbH berechtigt die
    Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
  6. Zu Sicherungszwecken erhält Datapex GmbH Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs-
    und Buchhaltungsunterlagen. Insbesondere erhält Datapex GmbH auf erstes Anfordern eine Debitoren-, Saldenliste mit
    Kundenadressen.
  7. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit
    nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
  8. Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege
    der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
  9. Die Abtretungen werden angenommen.
  10. Der Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich nicht für Lieferungen, die vom Kunden per Vorkasse bezahlt werden.

§ 10 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind per Vorkasse zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich
    unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde
    schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert
    werden.
  2. Datapex GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere
    Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf
    die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur
    erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
  4. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht
    bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei Datapex GmbH ist maßgebend.
  5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche
    Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind,
    die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines
    Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur
    gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die
    Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  7. Bei anhaltendenden Zahlungsverzögerungen stellt Datapex GmbH die Rechnung auf Barzahlung um, in diesem Fall
    ist § 9 Eigentumsvorbehalt hinfällig und wird gesondert geregelt.

§ 11 Abtretungsverbot

  1. Forderungen von Datapex an Dritte abzutreten wird ausgeschlossen, sofern die Datapex GmbH der Abtretung nicht
    ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unübertragbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB
    (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist,
    die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
    Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns und unsere Vorlieferanten als auch gegen unsere
    Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie deren Vorlieferanten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
    grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Datapex GmbH ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet,
    hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen
    Fällen aus Kulanz haftet Datapex GmbH gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Datapex GmbH kann
    eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass
    Datapex GmbH gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

§ 13 Verwendung der Produkte

  1. Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen
    und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten
    mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung
    übernommen.
  2. Bei Kauf – ohne Beratung seitens der Datapex GmbH – entscheidet sich der Kunde bewusst –
    nach eigenem Wissen – für das Produkt, die Datensicherung liegt dann in der Eigenverantwortlichkeit des
    Kunden.

§ 14 Marken

  1. Sämtliche auf den Produkten befindlichen Marken sind und bleiben Eigentum des Rechtsinhabers. Jede Benutzung
    setzt die Genehmigung durch den jeweiligen Inhaber dieses Rechts voraus.

§ 15 Sonderbestimmungen Software als Liefergegenstand./. Urheberrechte

  1. Ist Liefergegenstand Software, vermittelt Datapex GmbH Nutzungsrechte gemäß den
    Lizenzbedingungen des Herstellers mit den räumlichen, zeitlichen und sachlichen Inhalten, der vom Hersteller
    für das konkrete Softwareprodukt gewährt wird.
  2. Ist Liefergegenstand das Vertriebsrecht von Software, ist Datapex GmbH
    ausschließlich verpflichtet, das Vertriebsrecht gemäß den Lizenzbedingungen des Herstellers mit dem
    räumlichen, zeitlichen und sachlichen Inhalt, der ihr vom Hersteller für das konkrete Softwareprodukt
    gewährt wird, zu vermitteln. Datapex GmbH ist kein Erfüllungshilfe des Herstellers des Softwareproduktes.
    Datapex GmbH haftet dementsprechend nicht für Verschulden des Herstellers oder dessen Erfüllungsgehilfen.
    Die Haftung der Datapex GmbH für eigenes Verhalten bleibt im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen
    unberührt.
  3. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum
    einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder
    kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht setzt eine
    gesonderte schriftliche Vereinbarung voraus. Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten
    geliefert, deren Einhaltung der Kunde an dieser Stelle zusichert.
  4. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen
    bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
  5. Die Weitervermietung von Software bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
    Datapex. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des
    Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer
    entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Datapex GmbH zu
    melden.
  6. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf
    der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen oder
    verfälschen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Datapex GmbH berechtigt, mitgeliefertes
    Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke einzusetzen und zu übersetzen.
  7. Datapex GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen
    Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Datapex GmbH über alle, gegen ihn aus
    diesem Grund erhobenen Ansprüche, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  8. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt
    wurden, hat der Kunde Datapex GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der
    Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

§ 16 Geheimhaltung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Produkten und Lieferungen von Datapex GmbH
    zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder
    Betriebsgeheimnisse von Datapex GmbH erkennbar sind vertraulich zu halten, unbefristet geheim zu halten und –
    soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte
    weiterzugeben, noch in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 17 Export

  1. Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen
    Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst
    Sorge zu tragen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zur Auslieferung beim Endverbraucher
    verantwortlich.

§ 18 Anwendbares Recht

  1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Datapex GmbH und dem Käufer gilt das Recht
    der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB,
    juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für
    alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar der mittelbar ergebenden Streitigkeiten Passau. Datapex GmbH steht
    jedoch das Recht zu, an jedem anderen Gerichtsstand seine Forderungen gegenüber dem Kunden einzuklagen. Weiterhin
    ist Passau Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.

§ 19 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in
    diesem Vertrag Regelungslücken befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die –
    soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und / oder nach dem Sinn
    und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.